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Foto: Lebensministerium

Sanierungsmaßnahmen durch den Bund – Balsa GmbH

 
Die Altlastensanierung in Österreich wird im Wesentlichen durch eine breit aufgestellte Förderung getragen. Daneben übernimmt der Bund in Einzelfällen (wenn kein Verursacher zur Verantwortung gezogen werden kann) die Sanierung gem. § 18 ALSAG zur Gänze.
 
 

  • BALSA GmbH

    Die Sanierung von Altlasten, deren Verursacher nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können, fällt gem. § 18 ALSAG dem Bund zu. > mehr zu: BALSA GmbH

    10.02.2010, Lebensministerium VI/3