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Regelungen für chemische Stoffe und Produkte
Vorschriften betr. den Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor chemischen Stoffen und Produkten. Diese Regelungen betreffen die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien im Hinblick auf mögliche Gesundheits- und Umweltgefahren, Risikobewertung, Anmeldung neuer Stoffe sowie Prüfmethoden. Für besonders gefährl. Chemikalien existieren eine Reihe von Einsatzverboten. Anmerkung: Verbindlichkeitscharakter haben nur die im Österr. Bundesgesetzblatt veröffentlichten Rechtstexte.
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Fluoriertes Treibhausgase-Gesetz 2009 und Verordnungen zur Qualitätssicherung
Fluorierte Treibhausgase werden in Kälte- und Klimaanlagen, in Wärmepumpen, in Brandschutzanlagen, in Hochspannungsschaltanlagen und in der Kraftfahrzeugklimatisierung eingesetzt. In diesen Anwendungen werden auf Grund von Undichtheiten bzw. beim Einsatz als Löschmittel erhebliche Mengen dieser > mehr + Downloads zu: Fluoriertes Treibhausgase-Gesetz 2009 und Verordnungen zur Qualitätssicherung
19.07.2010, Lebensministerium V/2
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HFKW-FKW-SF6-Verordnung: Review des Standes der Technik
Die HFKW-FKW-SF6-Verordnung ("Industriegas-Verordnung", BGBl. II Nr. 447/2002) regelt das In-Verkehr-Setzen und die Verwendung > mehr + Downloads zu: HFKW-FKW-SF6-Verordnung: Review des Standes der Technik
20.10.2008, Lebensministerium V/2
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Das Umweltministerium bittet um Mithilfe bei der Erfassung von Vergiftungsfällen
Die im § 7 der Giftinformations-Verordnung (BGBl.II Nr. 289/2005) geregelte Mitteilungspflicht bei Vergiftungen besagt, dass die verantwortlichen Leiter von Abteilungen und sonstigen Organisationseinheiten in Krankenanstalten, in denen die Diagnose und Behandlung oder die Beurteilung der > mehr + Downloads zu: Das Umweltministerium bittet um Mithilfe bei der Erfassung von Vergiftungsfällen
10.03.2008, Lebensministerium V/2
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Chemikaliengesetz (ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der vorsorgliche Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen, die durch das Herstellen, Inverkehrsetzen, Erwerb, Verwendung oder Abfallbehandlung von Stoffen, Zubereitungen oder Fertigwaren entstehen können. > mehr + Downloads zu: Chemikaliengesetz (ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997
09.09.2004, Lebensministerium V/2


