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Umweltpolitische Ziele
Ziel einer nationalen nachhaltigen Luftreinhaltepolitik ist der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier‑ und Pflanzenbestands, ihrer Lebensräume sowie die vorsorgliche Verringerung von Immissionsbelastungen. Um diesen Zielen näher zu kommen, werden in Gesetzen und Verordnungen Grenz-, Alarm- und Zielwerte festgesetzt, bei deren Überschreitung Maßnahmen zu setzen sind, um zukünftige Überschreitungen zu verhindern.
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4. Bericht an den Nationalrat gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L)
Die Analyse der Grenzwertüberschreitungen der Jahre 2006-2008 zeigt, dass nach wie vor zum Teil großer Handlungsbedarf besteht um die gültigen Grenzwerte einhalten zu können. Damit dies möglichst rasch und sicher gelingt, muss daher noch eine größere Zahl von Maßnahmen auf allen Ebenen getroffen werden. > mehr + Downloads zu: 4. Bericht an den Nationalrat gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L)
13.07.2010, Lebensministerium V/4
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2. Bericht gemäß § 12 Ozongesetz
Die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen haben zu einem deutlichen Rückgang der durch den Menschen verursachten Emissionen in Österreich geführt. Der langfristige Trend zeigt jedoch einen Anstieg der langfristigen Durchschnittswerte. > mehr + Downloads zu: 2. Bericht gemäß § 12 Ozongesetz
13.07.2010, Lebensministerium V/4
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Nationales Programm gemäß § 6 Emissionshöchstmengengesetz-Luft
Gemäß § 6 Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L), das auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2001/81/EG erlassen wurde, hat die Bundesregierung am 9. Februar 2010 ein Programm zur fortschreitenden Verminderung der nationalen Emissionen der Schadstoffe SO2, NOx, VOC und NH3 beschlossen. > mehr + Downloads zu: Nationales Programm gemäß § 6 Emissionshöchstmengengesetz-Luft
09.03.2010, Lebensministerium V/4
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Aktuelle Luftwerte in Österreich
Das Umweltbundesamt erstellt täglich aus den Daten der Messstellen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes einen aktuellen Luftgütebericht. Über eine Datenbank lassen sich Zeitverläufe sowie Überschreitungen von Grenz- und Zielwerten der Luftschadstoffe darstellen.
31.10.2008, Lebensministerium V/4


