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Was ist Natura 2000?
Die europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, den Arten- und Lebensraumverlust der vergangenen Jahrzehnte zu stoppen. Zum europäischen Naturerbe gehört eine ungeheure Vielfalt an Klimazonen, Lebensräumen und Landschaften von höchster natürlicher Schönheit. Die Bestände vieler Arten nehmen durch den voranschreitenden Verbrauch an Landschaft und die Zerstörung der Lebensräume dramatisch ab. Heute ist das Überleben von der Hälfte der Säugetierarten und eines Drittels der Kriechtier-, Vogel- und Fischarten in Gefahr.
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Die Vogelschutzrichtlinie
Richtlinie 79/409/EG der Kommission vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
> mehr zu: Die Vogelschutzrichtlinie02.02.2005, Lebensministerium II/4
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Vogeljagd
Die Vogeljagd in der EU ist durch die Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie geregelt.
> mehr zu: Vogeljagd02.02.2005, Lebensministerium II/4
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
> mehr zu: Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie02.02.2005, Lebensministerium II/4
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EU-Richtlinien im Überblick
Um die natürliche Vielfalt Europas zu sichern hat die EU den Schutz der Natur zu einem gemeinschaftlichen Anliegen gemacht. Die beiden EU-Naturschutzrichtlinien bilden die rechtliche Grundlage: > mehr zu: EU-Richtlinien im Überblick
02.02.2005, Lebensministerium II/4
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Liste der österreichischen Natura 2000-Gebiete
> mehr + Downloads zu: Liste der österreichischen Natura 2000-Gebiete
12.11.2007, Lebensministerium II/4
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Karte der Natura 2000-Gebiete Österreichs
http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/umwelt/naturschutz/downloads/n2k-oe-a0.pdf
12.11.2007, Lebensministerium II/4





