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Altfahrzeuge
Die Altfahrzeuge-Verordnung ist mit 6. November 2002 in Kraft getreten. Auf Basis der §§ 14, 23 und 36 AWG 2002 werden in dieser Verordnung im Wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rücknahme, Wiederverwendung und Behandlung von Altfahrzeugen sowie die nähere rechtliche Ausgestaltung von Sammel- und Verwertungssystemen in diesem Bereich getroffen.
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AltfahrzeugeVO Novelle
Die Novelle zur Altfahrzeugverordnung ist mit 17. Juni 2010 in Kraft getreten und wurde im BGBl. Nr. 179/2010 veröffentlicht. > mehr + Downloads zu: AltfahrzeugeVO Novelle
23.06.2010, Lebensministerium VI/2
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Demontage und Verwertung von Kunststoff-Stoßstangen – grobe Klärung
Unter dem Titel „Demontage und Verwertung von Kunststoff-Stoßstangen – gewinnbringend für Schredderbetriebe und Verwerter?“ hat die GUA - Gesellschaft für umfassende Analysen im Auftrag des Lebensministeriums die Rahmenbedingungen potentieller Verwertungsaktivitäten geprüft. > mehr + Downloads zu: Demontage und Verwertung von Kunststoff-Stoßstangen – grobe Klärung
08.03.2007, Lebensministerium VI/6
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Kostenlose Rücknahme von Altautos
Seit 1.1.2007 ist die Rücknahme von allen Altfahrzeugen kostenlos. Die Altfahrzeugeverordnung regelt die Rücknahme und Verwertung von ausgedienten Fahrzeugen und verbietet bei der Autoherstellung die Verwendung giftiger Schwermetalle, die das Kfz-Recycling erschweren und die Umwelt belasten. > mehr zu: Kostenlose Rücknahme von Altautos
06.09.2007, Lebensministerium VI/6
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Altfahrzeug-Studie
Im Auftrag des BMLFUW und der NetMan Network Management and IT Services GmbH wurde von der Fa. Neubacher&Partner GmbH,Wien, eine Studie betreffend "Evalulierung der Maßnahmen und Ziele der österreichischen Altfahrzeugverordnung im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/53/EG" erstellt. > mehr + Downloads zu: Altfahrzeug-Studie
16.05.2006, Lebensministerium VI/6
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Altfahrzeuge elektronisch melden
Firmen oder Personen, die zur Meldung von abfallwirtschaftlichen Daten nach der Altfahrzeuge-Verordnung verpflichtet sind, können sich im "Elektronischen Register für Anlagen- und Personenstammdaten" (eRAS) registrieren lassen und in weiterer Folge ihre Meldungen abgeben.
20.01.2005, Lebensministerium VI/6



