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POP-Übereinkommen

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe ist am 17. Mai 2004 in Kraft getreten. Persistente organische Schadstoffe (Persistent organic Pollutants - POP) sind eine Chemikaliengruppe, die eine lange Halbwertszeit aufweisen und aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften

dazu neigen, sich im Fettgewebe einzulagern. Zu ihren gefährlichen Eigenschaften zählt aber vor allem ihre Flüchtigkeit, die dazu führt, dass diese Stoffe in der Atmosphäre über lange Strecken transportiert werden können.
 
So lagern sie sich an den Polen, aber auch in den europäischen Alpen ab, was ein österreichisches INTERREG-Projekt im Detail untersucht hat. Die Ächtungsliste des POPs-Übereinkommens erfasst derzeit folgende Stoffe: Aldrin, Dieldrin, DDT, Endrin, Chlordan, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen (Camphechlor), Heptachlor, PCBs, Dioxine und Furane.
 
Das MONARPOP (Monitoring Network in the Alpine Region for Persistent Organic Pollutants)-Projekt, gefördert durch das INTERREG-Programm der EU wurde November 2007 auf einer Abschlusskonferenz in Salzburg der Öffentlichkeit präsentiert.

Es dient der Erfassung der Umweltbelastung durch persistente organische Verbindungen im Alpenraum und beleuchtet die Funktion der Alpen als Senke für diese persistenten und bioakkumulierenden Chemikalien, die durch Luft, Wasser oder wandernde Tierarten global verteilt werden.
Das Projekt bringt neue Daten betreffend den weiträumigen Transport und die Belastung mit POP in den Alpen (Projektpartner waren Italien, Slowenien, die Schweiz und Deutschland) und informiert auch mittels eines leicht verständlichen Folders über die Problematik.

Im Jänner 2008 wurde Anhang G zum Stockholmer Übereinkommen betreffend die Beilegung von Streitigkeiten kundgemacht.

Am 25.8.2008 hat Österreich der 4. Vertragsstaatenkonferenz dieses Übereinkommens den Nationalen Durchführungsplan über POP inklusive Nationalem Aktionsplan (betreffend die unbeabsichtigt gebildeten POP) vorgelegt. Damit kommt Österreich den Verpflichtungen gemäß dem Stockholmer Übereinkommen sowie der europäischen Verordnung über POP nach.
 
Die meisten gezielt hergestellten POP sind in Österreich seit 1992 verboten, und es wurde Vorsorge für ihre Beseitigung getroffen. Im Rahmen der Durchführungsstrategie wurden weitere Maßnahmen vorgesehen (siehe Kapitel 3.2. des Nationalen Durchführungsplanes).
 
Auch hinsichtlich der unbeabsichtigt gebildeten POP, insbesondere Dioxine und Furane, hat Österreich die Vorschriften des Stockholmer Übereinkommens bereits großteils erfüllt, trotzdem sind weitere Anstrengungen notwendig, da das Übereinkommen zum Ziel hat, POP-Freisetzungen kontinuierlich zu verringern (siehe dazu insbesondere den Nationalen Aktionsplan sowie Kapitel 2.2.F des nationalen Durchführungsplanes).

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10.03.2009, Lebensministerium V/2