Dritter Nationaler Klimabericht 
Der Dritte Nationale Klimabericht führt die österreichischen Treibhausgasemissionen entsprechend der jährlichen Inventurberichterstattung vom April 2001 auf. Er enthält Daten über Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), teilhalogenierte und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW und FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) für die Jahre 1990–1999.
Im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), die im Juni 1992 in Rio abgehalten wurde, haben 158 Staaten, darunter Österreich, das Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (UNFCCC) unterzeichnet. Österreich hat das UN Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen am 28. Februar 1994 als 58. Staat ratifiziert. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, ihre Aktivitäten, die sie hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen durchführen, in Form von nationalen Berichten darzustellen. Sie berichten dazu unter anderem über die nationalen Treibhausgas-Emissionsinventuren, Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Bekämpfung von nachteiligen Auswirkungen von Klimaänderungen, Maßnahmen zur Förderung von Forschung und systematischer Beobachtung, die finanzielle Unterstützung von Entwicklungsländern und Initiativen zur Verstärkung des Technologietransfers zwischen Vertragsstaaten, sowie über Maßnahmen zur Förderung von Bildung und öffentlichem Bewusstsein auf dem Gebiet der Klimaänderungen. Österreich hat seinen Ersten Nationalen Klimabericht im September 1994 und seinen Zweiten Nationalen Klimabericht im Juli 1997 vorgelegt. Das vorliegende Dokument ist der Dritte Nationale Klimabericht, mit dem Österreich seinen Verpflichtungen zur Übermittlung von Informationen an das Sekretariat der UNFCCC gemäß Art. 12 des Übereinkommens nachkommt. Die wohl bedeutendste Entwicklung seit der Erstellung des Zweiten Nationalen Klimaberichts ist der Beschluss des Kyoto-Protokolls unter dem Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen, welches konkrete Reduktionsziele zu den Treibhausgasen für die Annex-I-Vertragsstaaten enthält. Österreich hat das Kyoto-Protokoll im April 1998 unterzeichnet. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind übereingekommen, ihre Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll gemäß Art. 4 des Protokolls gemeinsam zu erfüllen. Österreich – als Mitglied der EU – hat im Rahmen der Aufgabenverteilung innerhalb der EU ein Reduktionsziel von 13% übernommen. Zurzeit wird eine detaillierte österreichische Strategie zur Erreichung des Reduktionsziels erarbeitet. Der Dritte Nationale Klimabericht führt die österreichischen Treibhausgasemissionen entsprechend der jährlichen Inventurberichterstattung vom April 2001 auf. Er enthält Daten über Kohlenstoffdioxid (CO2), (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), teilhalogenierte und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW und FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) für die Jahre 1990–1999. Weiter werden die Emissionen der indirekten Treibhausgase Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2) angegeben. Zusammenfassende Tabellen gemäß dem ”gemeinsamen Berichtsformat” sind im Anhang B des Berichts enthalten, einschließlich der Angaben von CO2-Äquivalent und Emissionstrends. Darüber hinaus ist auch eine Zeitreihe der CO2-Emissionen für die Jahre 1955 bis 1989 angeführt. Eine vertiefte Überprüfung der österreichischen Treibhausgas-Inventur hat von 8. bis 12. Oktober 2001 stattgefunden.26.09.2005, Lebensministerium V/4

