Vogeljagd
Die Vogeljagd in der EU ist durch die Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie geregelt.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben ihre gesetzlichen Regelungen für die Jagd so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass nur Vogelarten, die in Anhang II http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/eu_enlargement/2004/birds/annex_ii.pdf
der Richtlinie genannt sind, bejagt werden dürfen. Diese Arten dürfen jedoch während der einzelnen Phasen ihrer Reproduktion und, wenn es sich um Zugvögel handelt, auch während ihrer Rückkehr in die Brutgebiete nicht bejagt werden.
Die Jagd auf Vögel ist in den "Besonderen Schutzgebieten" nicht prinzipiell ausgeschlossen.
Artikel 9 der Richtlinie normiert die Bedingungen für Ausnahmen von den Verboten der Richtlinie (u.a. auch Jagd) , die die Behörden der Mitgliedsstaaten in besonderen Fällen genehmigen können.
Weitere Informationen:
http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/focus_wild_birds/sustainable_hunting/index_en.htm
02.02.2005, Lebensministerium II/4


