EU-Richtlinien im Überblick
Um die natürliche Vielfalt Europas zu sichern hat die EU den Schutz der Natur zu einem gemeinschaftlichen Anliegen gemacht. Die beiden EU-Naturschutzrichtlinien bilden die rechtliche Grundlage:
1.) 79/409/EG der Kommission vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kurz: Vogelschutz-Richtlinie)2.) 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Kurz: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, bzw. FFH-RL).
Auf Basis dieser beiden Richtlinien sind in allen Mitgliedsstaaten eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Arten und Lebensräumen umzusetzen.
Vorbild dieser Schutzbestimmungen ist die Berner Konvention aus dem Jahre 1979. http://www.coe.int/t/e/Cultural%5FCo%2Doperation/Environment/Nature%5Fand%5Fbiological%5Fdiversity/Nature%5Fprotection/
Die beiden Richtlinien sind darüberhinaus die wichtigsten Instrumente zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf europäischer Ebene.
Beide Richtlinien sehen die Einrichtung von Schutzgebieten, in denen gefährdete Arten und Lebensräume für die Zukunft erhalten werden sollen, vor.
Dieses Schutzgebietsnetz trägt den Namen "Natura 2000".
Schutzgebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie heißen "Besondere Schutzgebiete", englisch: "Special Protection Areas" oder SPAs, Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie auf deutsch ebenfalls "Besondere Schutzgebiete", englisch: "Special Areas of Conservation" oder SACs.
Die nationalen Schutzkategorien wie z.B. Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenpark bleiben durch die beiden Richtlinien unberührt.
Die meisten Nationalparks und Naturschutzgebiete sind auch Teil des Natura 2000 Netzwerkes, ohne ihren spezifischen Schutzstatus zu verändern.
Der Stand der Gebietsnominierungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist im sogenannten Natura 2000 Barometer
http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/useful_info/barometer/pdf/sci.pdf
http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/useful_info/barometer/pdf/spa.pdf
nachzulesen.
02.02.2005, Lebensministerium II/4

