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Helsinki-Konvention zu Industrieunfällen

Die Helsinki-Konvention regelt die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen.

UN/ECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen.

Das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen wurde am 17. März 1992 in Helsinki beschlossen (UN/ECE-Übereinkommen Nr. 1268). Es wurde bisher von 27 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Österreich hat am 4. August 1999 diese Konvention ratifiziert (BGBl. III Nr. 119 vom 14. Juli 2000).

Die Helsinki-Konvention über die grenzüberschreitende Auswirkung von Industrieunfällen ist mit 19. April 2000 nach Unterfertigung durch 16 ECE-Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich und die Europäische Union, in Kraft getreten.

Dieses Übereinkommen regelt die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen.

Als Alarmierungsstelle ist in Österreich die Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres vorgesehen.

Eine legistische Umsetzung der Anforderungen dieses Übereinkommens ist gemeinsam mit der, die gleichen Anforderung stellenden Seveso II RL (96/82/EG) der EU in Österreich, erfolgt: Gewerbeordnungs-Novelle, BGBl. I Nr. 88/2000 und Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle Deponien, BGBl. I Nr. 90/2000.

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03.03.2008, Lebensministerium V/1