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Wohnbauförderung als Instrument des Klimaschutzes

Die Wohnbauförderung stellt einen Eckpfeiler der österreichischen Wohnungspolitik dar. In den Jahren 1945 bis 1991 wurden rund 60 % aller neu errichteten Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert. In den letzten Jahren hat der Anteil sogar bis zu 75 % betragen. Im Durchschnitt der Jahre 1992 bis 1996 wurden jährlich etwa EUR 2,8 Milliarden (39,8 Milliarden Schilling), entsprechen ca. 1,7 % des Bruttoinlandsproduktes für die Wohnbauförderung aufgewendet.

Der Schwerpunkt der Wohnbauförderung in Österreich lag immer auf der direkten Objektförderung. Im wesentlichen handelt es sich dabei um begünstigte Darlehen und/oder Investitionszuschüsse. Im Schnitt wurden zwischen 1992 und 1996 für diese Fördermaßnahmen jährlich rund EUR 2,5 Mrd (33,7 Milliarden Schilling) ausgegeben. Der überwiegende Teil dieser Mittel wurde durch den Bund bereitgestellt.

In der Zeit von 1992 bis 1996 flossen durchschnittlich EUR 1,7 Mrd (23,4 Milliarden Schilling) an Bundesmittel in die direkte Wohbauförderung (der Beitrag des Bundes ist seit 1996 mit einer Obergrenze von EUR 1,8 Mrd. (24,5 Mrd. ÖS) eingefroren).

Die bei weitem wichtigste Form der indirekten Wohnbauförderung sind die Bausparprämien und die steuerliche Absetzbarkeit des Wohnungsaufwandes im Rahmen der Sonderausgaben, auf die ein jährliches Subventionsvolumen von zusammen etwa EUR 226 Mio (3,6 Milliarden Schilling) entfällt.

Im Durchschnitt 1992-1996 wurden von den EUR 2,5 Mrd (ATS 33,7 Mrd.) direkter Objektförderung EUR 1,9 Mrd (ATS 26,7 Mrd.) oder 79,2 % für Neubauten und knapp EUR 501,4 Mio.(ATS 6,9 Mrd.) oder 20,4 % für die Sanierung von Wohnbauten ausgegeben.

Mittlerweile dürfte der Anteil der für Sanierung aufgewendeten Mittel auf ca. ein Viertel gestiegen sein. In diesem Zusammenhang muß auch erwähnt werden, daß nur ein Teil der für die Sanierung vergebenen Fördermittel für energierelevante Sanierungen verwendet werden (Dämmung der Gebäudehülle, Fenstertausch; Sanierung des Heizsystems).

Schätzungen gehen davon aus, daß der klimarelevante Anteil der für die Sanierung eingesetzten Fördermittel derzeit nicht über EUR 254,3 Mio (ATS 3,5 Mrd.) liegt.

Insgesamt zeichnet sich ein Trend hin zur Sanierung deshalb ab, weil es hier entsprechenden Nachholbedarf gibt. Um den Wert des Bestandes zu erhalten, bedarf es einer beträchtlichen Erhöhung der Sanierungsraten. Genau hier bietet sich ein Ansatzpunkt für den Klimaschutz. Voraussetzung dafür ist aber, daß im Rahmen der Sanierungen vermehrt auf energetische Kriterien geachtet wird.

28.12.2004,