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Sanierung als Chance für den Klimaschutz

Allen einschlägigen Studien und Untersuchungen zur Folge ist das Energiesparpotential im Bereich der Altbauten aufgrund der teilweise sehr schlechten energetischen Standards bei den Altbauten und deren Anzahl um einiges höher als im Neubaubereich. Der jährliche Bedarf an neuen Wohneinheiten wird auf ca. 40.000 geschätzt. Der vom ÖSTAT für 1997 ermittelte Bestand an Wohnungen (Hauptwohnsitze) hat 3.147.800 betragen.

Nicht nur aus Sicht der Erhaltung des Bestandes, sondern vor allem aus Klimaschutzgründen ist daher eine wesentliche Steigerung der derzeitigen Sanierungsraten anzustreben. Denn ein großer Anteil der zur Erreichung des Kyoto-Zieles erforderlichen CO2-Reduktion soll im Bereich Raumwärme erreicht werden (angestrebt werden ca. 5 von den 16 Mio.t/Jahr, die in Summe zu vermeiden sind).Bekanntlich haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten in Kyoto zu einer Reduktion der Treibhausgase um 8% verpflichtet. Österreich hat sich im Juni 1998 im Rahmen des sogenannten "burden sharing agreement" innerhalb der EU zu einem Reduktionsziel von 13% (gemittelt über die Jahre 2008-2012 gegenüber 1990) verpflichtet.Es wird deshalb angestrebt:erstens die Raten für die Gebäudesanierung insgesamt zu steigern; zweitens bei den Sanierungen (nur bei einem Teil der Sanierungen wird die Verringerung des Energiebedarfes angestrebt) darauf zu achten, daß diese nach thermisch-energetischen Kriterien erfolgen. Dadurch können die thermisch-energetischen Sanierungsraten (derzeit ca. 1% jährlich) sicherlich verdoppelt werden;und drittens neben der Verringerung des Energiebedarfes den Anteil der erneuerbaren Energieträger, vor allem den von Biomasse und Solarenergie im Gebäudebestand kräftig zu erhöhen.Um dies zu erreichen wäre einerseits eine Umschichtung der Wohnbauförderungsmittel vom Neubaubereich zur Sanierung anzustreben (mit dem Ziel der Erhöhung der derzeit für die energetisch-thermischen Maßnahmen der Sanierung zur Verfügung stehenden Mittel - wobei energetisch-thermisch gemeinsame Sanierung von Heizsystem und Gebäudehülle bedeutet). Andererseits wäre darauf zu achten, daß die Richtlinien für die Althaussanierungsförderung mit den Klimaschutzzielen abgestimmt sind (in Analogie zu den Vergabekriterien der Wohnbauförderung bei Neubauten: Förderung in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter Energiekennzahlen und abhängig vom Einsatz erneuerbarer Energieträger).Grundsätzlich bietet also das in Österreich bestehende Wohnbaufördersystem mit der direkten Objektförderung eine gute Ausgangsbasis. Ein Umstieg auf das ebenfalls diskutierte Modell der Subjektförderung (Personenförderung) hingegen würde die Steigerung der Sanierungsraten (Bestandserhaltung) und die Einführung energetischer Kriterien nicht ermöglichen, womit die Erreichung der Klimaschutzziele schwer möglich wäre.Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auf der Webseite der EVA < www.eva.ac.at > in den Seiten "Energie- und klimaschutzrelevante Bestimmungen, sowie Energieausweise in den Bauordnungen und Wohnbauförderungen"
< http://www.eva.ac.at/service/wbf.htm>

 "Energiesparförderungen und Energieberatung 2000"
< http://www.eva.ac.at/publ/media/pa15.htm >

30.07.2001,