Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen
In der österreichischen Abfallwirtschaft ist auf Grund der Deponieverordnung (BGBl. Nr. 164/1996) und des Abfallwirtschaftsgesetzes i.d.g.F. (seit der AWG-Novelle Deponien, BGBl. I Nr. 90/2000) seit 2004 eine Vorbehandlung von Abfällen vor der Deponierung mit entsprechenden Verfahren erforderlich.
Dies sind im Wesentlichen die thermischen oder die mechanisch-biologischen Verfahren. Für die Verbrennung von Abfällen sind die Anforderungen in der Verordnung über die Verbrennung von Abfällen als Stand der Technik beschrieben. Für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung wurde der Stand der Technik durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Form von zielführenden Anforderungen für einen umweltgerechten Betrieb von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen entwickelt.Aufbauend auf den im Juni 1998 herausgegebenen "Grundlagen für eine Technische Anleitung zur mechanisch biologischen Vorbehandlung von Abfällen" (Report 151 des Umweltbundesamtes) sowie auf detaillierten Grundlagenstudien und unter Berücksichtigung der deutschen "Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen" (BGBl. I S. 305, ausgegeben zu Bonn am 27. Februar 2001), wurde nach Beratung in Expertenarbeitskreisen gemeinsam mit der Umweltbundesamt GmbH die vorliegende "Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen" erarbeitet.
Mit dieser, auch der Europäischen Kommission notifizierten Richtlinie ist ein einheitlicher Stand der Technik vorgegeben. Damit ist ein entscheidender Schritt für die Orientierung aller Betroffenen, insbesondere von Planern und Anlagenwerbern gelungen. Den Behörden wird diese Richtlinie als Unterlage in den Verfahren zur Genehmigung von Anlagen empfohlen.
Aufbauend auf dieser MBA-Richtlinie wird mittelfristig eine verbindliche Regelung für mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen insbesondere betreffend die Abluftreinigung angestrebt.
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MBA-Richtlinie (PDF 491,57 kB )
14.12.2009, Lebensministerium VI/3


