Altlastenbeitrag
Die Finanzierung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung eines umfassenden Altlastenmanagementprogramms in Österreich basiert auf der Einhebung eines zweckgebundenen Altlastenbeitrages.
Altlastenbeiträge sind u.a. zu entrichten für:
- das Einbringen von Abfällen in eine Deponie,
- das Lagern von Abfällen,
- das Verbrennen von Abfällen,
- das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes (zur
Deponierung, Verbrennung, Brennstoffherstellung etc.)
Die aus Altlastenbeiträgen bereitgestellten Mittel werden wie folgt verwendet:
85% für die
- Förderung von Sicherungs- u. Sanierungsmaßnahmen,
- Sicherungs- u. Sanierungsmaßnahmen des Bundes gem. § 18 ALSAG
- Ersatzvornahmen und Sofortmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung
- Studien und Projekte zur Entwicklung von Sanierungstechnologien
15% für die
- Durchführung ergänzender Untersuchungen an Verdachtsflächen und Altlasten
- Studien und Projekte zur Erfassung, Abschätzung und Bewertung kontaminierter Standorte
Links zum Thema:
21.05.2010, Lebensministerium VI/3

