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Altlastenbeitrag

Die Finanzierung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung eines umfassenden Altlastenmanagementprogramms in Österreich basiert auf der Einhebung eines zweckgebundenen Altlastenbeitrages.

 
 
 
Altlastenbeiträge sind u.a. zu entrichten für:

- das Einbringen von Abfällen in eine Deponie,
- das Lagern von Abfällen,
- das Verbrennen von Abfällen,
- das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes (zur
  Deponierung, Verbrennung, Brennstoffherstellung etc.)
 
Die aus Altlastenbeiträgen bereitgestellten Mittel werden wie folgt verwendet: 
 
85% für die 
- Förderung von Sicherungs- u. Sanierungsmaßnahmen,
- Sicherungs- u. Sanierungsmaßnahmen des Bundes gem. § 18 ALSAG
- Ersatzvornahmen und Sofortmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung
- Studien und Projekte zur Entwicklung von Sanierungstechnologien
  
15% für die
- Durchführung ergänzender Untersuchungen an Verdachtsflächen und Altlasten
- Studien und Projekte zur Erfassung, Abschätzung und Bewertung kontaminierter Standorte 
 

Links zum Thema:

21.05.2010, Lebensministerium VI/3