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Abfallverzeichnisverordnung

Die Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003, geändert durch BGBl. II Nr. 89/2005 und BGBl. II Nr. 498/2008) ist mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten. Mit der Abfallverzeichnisverordnung wird ein einheitliches Verzeichnis für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle normiert.

 
Mit 31. Dezember 2008 ist die Novelle der Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 498/2008, in Kraft getreten. Hauptinhalt der Novelle ist der Entfall des Umstiegs auf das Europäische Abfallverzeichnis. 

 
Das Abfallverzeichnis umfasst die Abfallarten, die in Punkt 5 Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis", ausgegeben am 1. Oktober 2005, aufgelistet sind, mit den in der Anlage 5 der Verordnung angeführten Änderungen. Das konsolidierte Abfallverzeichnis wird am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht.
 
 

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30.12.2008, Lebensministerium VI/2