Kühlschrankpickerl
Auch Kühlgeräte fallen unter die Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung. Bis dato musste beim Kauf eines Kühlgerätes eine Entsorgungsplakette oder ein Gutschein, das so genannte „Kühlschrankpickerl“, mit erworben werden. Seit 13. August 2005 ist das nicht mehr nötig.
Seit 1. Juni 2006 kann man das "Kühlschrankpickerl" nur mehr gegen Abgabe des alten Kühlgerätes und mit dem entsprechenden Antragsformular einlösen. Dabei gilt, dass das Kühlgerät zwischen 18. Jänner 1993 und 12. August 2005 erworben worden ist und man den seinerzeit bezahlten Entsorgungsbeitrag mittels Plakette oder Gutschein vorweisen kann.Alte Kühlgeräte ohne Plakette oder Gutschein müssen von den Sammelstellen unentgeltlich übernommen werden.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände sind folgende Punkte zu beachten:
Werden Alt-Kühlgeräte ohne Plakette oder Gutschein bei einer Sammelstelle abgegeben, so ist dieses Altgeräte unentgeltlich zu übernehmen.
Werden Alt-Kühlgeräte mit aufgeklebter Plakette oder aufgeklebtem Gutschein bei einer Sammelstelle abgegeben, ist dieses Altgeräte unentgeltlich zu übernehmen. Weiters ist der vom Konsumenten gut leserlich ausgefüllte Antrag auf Rückerstattung in der Sammelstelle firmenmäßig abzuzeichnen. In weiterer Folge kann der Antragsteller den so abgezeichneten Antrag per Post an das UFH übermitteln.
Eine weitere Servicemöglichkeit für die BürgerInnen kann darin bestehen, dass die Übernahmestelle diese Anträge sammelt und gebündelt an das UFH übermittelt.
Nähere Informationen dazu finden Sie beim Umweltforum Haushalt unter www.ufh.at oder dem UFH Info-Telefon unter 0810-144 166
10.12.2008, Lebensministerium VI/6

