http://www.umweltnet.at

Infonet Lebensministerium.at

Servicelinks

Hauptnavigation Infonet des Lebensministerium

Inhalt

Österreichischer REACH-Helpdesk

Zur Unterstützung aller am REACH-Prozess Beteiligten wurde im Auftrag des Umweltministeriums vom Umweltbundesamt ein REACH-Helpdesk eingerichtet. Die Website www.reachhelpdesk.at bietet ein besonders auf Klein- und Mittelbetriebe zugeschnittenes Informationsangebot.

Auf www.reachhelpdesk.at, unter +43 1 3100 472 oder per E-Mail an office@reachhelpdesk.at erhalten UnternehmerInnen Anleitungen zur REACH-Verordnung, z.B. zur Stoffregistrierung sowie genauere Hinweise auf Fristen und sonstige Verpflichtungen. Häufig gestellte Fragen und Antworten sind in einem Katalog zusammengestellt. Der österreichische REACH-Helpdesk wird vom Umweltbundesamt im Auftrag des Lebensministeriums betreut.
 
Der österreichische REACH-Helpdesk gibt Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Anregungen und Angebote zu REACH-Dienstleistungen sowie ihre REACH-policy im Rahmen des Public Private Partnership zu präsentieren. Auf Basis ihrer Erfahrungen mit REACH-Verpflichtungen und -Inhalten können UnternehmerInnen Konzepte für Effizienzsteigerungen und ökologische Optimierungen (Expositionsreduktion) beim Chemikalieneinsatz anbieten. Ebenso gefragt sind Konzepte, durch die betriebswirtschaftliche Vorteile, etwa die Anwendung von Geschäftsmodellen wie z. B. Chemikalien-Leasing, erreicht werden können.
 
Was bedeutet REACH?

"REACH" steht für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von CHemikalien. Diese neue umfassende EU-Chemikalienverordnung bündelt einige der bisherigen chemiepolitischen Maßnahmen zu einem übergreifenden Konzept für die Registrierung von chemischen Stoffen und die Bewertung von Risiken. Ziel von REACH ist, mehr als 90 % des Marktvolumens an Chemikalien zu erfassen. Gemäß der REACH-Verordnung werden voraussichtlich rund 30.000 Stoffe registriert. Erfasst werden die Identität des jeweiligen Stoffes, physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Grundinformationen und die verantwortlichen Unternehmen, die diese Stoffe in Verkehr bringen. Für Stoffe mit einem höheren Produktionsvolumen können ausführlichere Informationen notwendig sein. Die registrierten Stoffe werden einem abgestuften Risikobewertungsverfahren unterzogen und die einzelnen Anwendungen beurteilt. In diese Beurteilungen sollen auch die Erfahrungen der Verwender einfließen.  

thomas.jakl@lebensministerium.at

28.08.2007, Lebensministerium V/2