Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit
Österreich hat seinen vierten Nationalen Bericht im Rahmen des Übereinkommens über die Nukleare Sicherheit an die IAEO übermittelt. Alle Nationalen Berichte seit Österreichs Beitritt zum Übereinkommen sind hier verfügbar.
Österreich ist Vertragspartei zum Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit (BGBl III Nr. 39/1998). Die „Nuklearkoordination“ im BMLFUW fungiert gegenüber der Depositarstelle, der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) in Wien, als Nationale Kontaktstelle. Gemäß Artikel 20 des Übereinkommens finden alle drei Jahre Überprüfungstagungen statt, bei denen die gemäß Art. 5 des Übereinkommens zu erstellenden nationalen Berichte über die von den Vertragsparteien getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung jeder einzelnen Verpflichtung aus dem Übereinkommen gegenseitig überprüft werden.Downloads
4th National Report of Austria (PDF 208,87 kB )
3rd National Report of Austria (DOC 202,5 kB )
2nd National Report of Austria (PDF 61,94 kB )
1st National Report of Austria (DOC 72,5 kB )
21.12.2009, Lebensministerium V/6

