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Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit

Österreich hat seinen vierten Nationalen Bericht im Rahmen des Übereinkommens über die Nukleare Sicherheit an die IAEO übermittelt. Alle Nationalen Berichte seit Österreichs Beitritt zum Übereinkommen sind hier verfügbar.

Österreich ist Vertragspartei zum Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit (BGBl III Nr. 39/1998). Die „Nuklearkoordination“ im BMLFUW fungiert gegenüber der Depositarstelle, der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) in Wien, als Nationale Kontaktstelle. Gemäß Artikel 20 des Übereinkommens finden alle drei Jahre Überprüfungstagungen statt, bei denen die gemäß Art. 5 des Übereinkommens zu erstellenden nationalen Berichte über die von den Vertragsparteien getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung jeder einzelnen Verpflichtung aus dem Übereinkommen gegenseitig überprüft werden.

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21.12.2009, Lebensministerium V/6