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eBegleitschein

Werden gefährliche Abfälle an eine andere Rechtsperson übergeben, so ist gemäß AbfallnachweisVO 2003 ein Begleitschein mitzuführen und an die Behörde zu übermitteln. Seit Anfang 2007 können Begleitscheine direkt elektronisch an das zentrale System übermittelt werden.

Der bisher übliche Umweg über die Landesregierungen zur Erfassung und Übermittlung der Daten entfällt damit. Die bereits erfassten Begleitscheine können vom Unternehmen über Abfragen auch eingesehen werden. Gemeinsam mit Sammelmeldungen von Elektroaltgeräten war es bereits seit 2005 möglich Begleitscheine elektronisch einzubringen.
 
In weiteren Schritten ist der vollkommene Ersatz des papierbezogenen Begleitscheines durch elektronische Meldungen vorgesehen.

29.10.2007, Lebensministerium VI/4