Abstimmung über Österreichs Genmais-Verbote: EK kann Aufhebung beschließen
Am vergangenen Umweltrat (30.10.2007) konnte im Rahmen einer mit Spannung erwarteten Abstimmung über die Aufhebung der österreichischen Genmais-Verbote keine qualifizierte Mehrheit – weder für noch gegen die Vorschläge der EU-Kommission – gefunden werden.
Dies bedeutet, dass die Kommission nun die Aufhebung beschließen kann und Österreich seine Verbote – jedenfalls im Hinblick auf die Verwendung dieser Produkte als Lebens- und Futtermittel – aufheben wird müssen.In Österreich gelten Import- und Anbauverbote für die genetisch veränderten Maissorten T25 und MON810. Obwohl in der EU grundsätzlich zugelassen, sind jedoch die Sicherheit dieser Produkte sowie mögliche Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit aus ExpertInnensicht bis heute nicht vollständig geklärt. Österreich hat sich bewusst für einen anderen, nicht industriellen und gentechnikfreien Weg im landwirtschaftlichen Anbau entschieden und besteht daher auf der Aufrechterhaltung nationaler Schutzmaßnahmen. Auch der genetisch veränderte Mais Bt176 ist in Österreich verboten, wird aber heute in der EU nicht mehr produziert bzw. verwendet.
Bereits in den Jahren 2005 und 2006 hatte die Kommission vergeblich versucht, die österreichischen Import- und Anbauverbote betreffend T25 sowie MON810 zu kippen. Beide Male scheiterte sie an einer qualifizierten Mehrheit im Rat. Die Kommission ließ daraufhin erneut eine wissenschaftliche Überprüfung ihrer Vorschläge durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit durchführen, welche die von Österreich vorgebrachten Argumente zur Aufrechthaltung des Verbots als nicht stichhaltig qualifizierte.
Im Oktober 2007 startete die Kommission einen neuerlichen Aufhebungsversuch, wobei sie sich diesmal auf das Verbot der Einfuhr der beiden genetisch veränderten Maislinien bzw. deren Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln, beschränkte. Bei der Abstimmung im Rat am 30. Oktober 2007 erhielt die Kommission lediglich die Unterstützung von vier Mitgliedstaaten (Niederlande, Vereinigtes Königreich, Schweden und Estland). Trotz breiter Unterstützung Österreichs durch Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Griechenland, Ungarn, Irland, Dänemark, Luxemburg, Lettland, Zypern, Malta, Litauen und die Slowakei konnte jedoch keine qualifizierte Mehrheit gegen die Vorschläge der Kommission gefunden werden. Der Grund dafür ist in der Stimmenthaltung zahlreicher Mitgliedstaaten zu sehen, die Österreich in der Vergangenheit unterstützt hatten.
Das Abstimmungsergebnis ist vor dem Hintergrund einer WTO-Entscheidung im Gentech-Streit zwischen USA, Kanada, Argentinien einerseits und der EU andererseits zu sehen, worin die österreichischen Verbote als WTO-widrig eingestuft wurden. Aus Sicht des WTO-Panels wären diese keiner Risikobewertung im Sinne des SPS-Abkommens (Sondervorschriften der WTO über die Anwendung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen, welche der Förderung wichtiger Schutzziele wie Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz dienen) unterzogen worden. Die Umsetzung des WTO-Entscheids (gerichtet an die EU) muss bis 21. November 2007 erfolgen. Die EU-Kommission argumentierte den neuerlichen Vorschlag der Aufhebung mit dem Erfordernis, die Entscheidung der WTO – angesichts ansonsten drohender wirtschaftlicher Sanktionen gegenüber der EU – umsetzen zu müssen.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in Österreich derzeit an einer Studie gearbeitet wird, welche die Aufrechterhaltung der gesamten Schutzmaßnahmen (Anbau, Verwendung als Futter- und Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe) mit weiteren wissenschaftlichen Argumenten untermauern soll. Auch soll dadurch die SPS-Konformität der österreichischen Maßnahmen hergestellt werden. Diese Studie wird voraussichtlich am 20. November 2007 fertig gestellt sein. Österreich hatte sich daher vergeblich um Verschiebung der Abstimmung auf den kommenden Umweltrat im Dezember 2007 bemüht, um zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der Studie präsentieren und damit die österreichischen Verbote besser argumentieren zu können.
Nachdem der Rat nun – mangels qualifizierter Mehrheit – keine Stellungnahme abgegeben hat, kann die EU-Kommission die Aufhebung der österreichischen Importverbote beschließen. Erfreulich ist dagegen, dass das österreichische Anbauverbot weiter aufrechterhalten bleiben kann. Positiv ist auch die Tatsache, dass Österreich dank intensiven Lobbyings und trotz drohender WTO-Sanktionen zahlreiche Mitgliedstaaten auf seine Seite bringen konnte. Auch die anlässlich der Abstimmung neuerlich aufgeflammte Diskussion über eine Reform des gegenwärtigen, oftmals intransparenten GVO-Zulassungsverfahrens kann aus österreichischer Sicht nur begrüßt werden.
elisabeth.freytag@lebensministerium.at
04.03.2008, Lebensministerium V/8


