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LKW - Abfalltransporter
Foto: BMLFUW

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Seit 12. Juli 2007 ist für grenzüberschreitende Abfallverbringungen die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV, Amtsblatt Nr. L 190 vom 12. Juli 2006) anzuwenden.

Jede Verbringung, die notifiziert wurde und für die die zuständige Behörde am Bestimmungsort vor dem 12. Juli 2007 eine Empfangsbestätigung ausgestellt hat, unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 259/93.

abteilung.61@lebensministerium.at

08.10.2008, Lebensministerium VI/1