http://www.umweltnet.at

Infonet Lebensministerium.at

Servicelinks

Hauptnavigation Infonet des Lebensministerium

Inhalt

Standort

Novelle des EZG und des Gesetzes über den zwischenstaatl. Luftverkehr in Kraft getreten

Die Änderung des Emissionszertifikategesetzes und des Gesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 wurde am 18. August 2009 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer BGBl. I Nr. 89/2009 kundgemacht.

Ziel der damit in Kraft getretenen Novelle ist in erster Linie die Umsetzung der Richtlinie 2008/101/EG zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 8/3 vom 13.01.2009, und damit die Schaffung der Grundlagen für die Einbeziehung von Luftverkehrstätigkeiten in den Emissionshandel, um die immer größer werdenden Klimaauswirkungen des Luftverkehrs einzudämmen und sicher zu stellen, dass auch dieser Sektor einen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase leistet.

Mit der Novelle wird der Geltungsbereich des Emissionszertifikategesetzes auf bestimmte Luftverkehrstätigkeiten erweitert. Am 1. Jänner 2010 begann für alle Luftfahrzeugbetreiber, die vom System betroffen sind, die Verpflichtung zur Überwachung und Meldung der CO-Emissionen. Diese Phase ist quasi als „Übungsphase“ zu verstehen, bevor am 1.1.2012 der Emissionshandel effektiv startet. Weiters müssen alle Luftfahrzeugbetreiber ab 1.1.2010 für ein Jahr ihre Tonnenkilometer überwachen, da die Anfang 2011 gemeldeten Tonnenkilometerdaten gleichzeitig als Antrag auf Zuteilung von Gratiszertifikaten für die Handelsperioden ab 2012 gelten. Die Zuteilung je Betreiber wird anhand eines Tonnenkilometer-Benchmarks (Menge CO/Tonnenkilometer) berechnet.
Die Novelle enthält Vorgaben über die Zuteilung der Emissionszertifikate sowie Grundsätze für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung.
 
Der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetzestext und die zugehörigen Materialien stehen als Download zur Verfügung.

Downloads

13.07.2010, Lebensministerium V/4