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Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Mit der Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (Elektroaltgeräteverordnung – EAG-VO), BGBl. II Nr. 121/2005, erfolgte eine Umsetzung von EU-Recht und wird u.a. die kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten bei Sammelstellen sichergestellt.
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Geltungsbereich der Elektroaltgeräteverordnung – aktuelle Liste 1/2011
Das Lebensministerum hat zum Geltungsbereich der EAG-VO auf Basis bestimmter Kriterien (vgl. die Liste der Kriterien) – in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft (WKÖ, Fachverbände und Sammel-/Verwertungssysteme, weitere Experten) – eine Liste betreffend die Zuordnung der Geräte erarbeitet. > mehr + Downloads zu: Geltungsbereich der Elektroaltgeräteverordnung – aktuelle Liste 1/2011
30.11.2010, Lebensministerium VI/2
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Schul-DVD „Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien“
Vom Computer bis zum Haarfön, elektrische und elektronische Geräte sind aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken. > mehr zu: Schul-DVD „Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien“
18.10.2010, Lebensministerium VI/6
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Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Österreich
Die Reparatur und Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – insbesonders im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sammlung und Behandlung – ist ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung. > mehr + Downloads zu: Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Österreich
10.02.2010, Lebensministerium VI/6
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Kostenlose Rücknahmepflicht des Handels von Elektroaltgeräten
Händler sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos entgegenzunehmen, wenn der Konsument ein neues, gleichwertiges Gerät kauft.
Dies gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei Lieferung an die Wohnadresse des Konsumenten, insbesondere bei Großgeräten wie Waschmaschinen, Kühlgeräten etc. > mehr zu: Kostenlose Rücknahmepflicht des Handels von Elektroaltgeräten30.03.2006, Lebensministerium VI/2
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Novellen zur Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
Hier finden Sie Informationen zur EAG-VO-Novelle 2006, zur EAG-VO-Novelle 2007 und zur EAG-VO-Novelle 2008. > mehr + Downloads zu: Novellen zur Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
30.12.2008, Lebensministerium VI/2
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Ausweisung von Behandlungsgebühren durch den Hersteller
Die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für private Haushalte dürfen gegenüber dem Letztverbraucher beim Verkauf eines neuen Elektro- und Elektronikgeräts nicht getrennt ausgewiesen werden. > mehr + Downloads zu: Ausweisung von Behandlungsgebühren durch den Hersteller
04.02.2011, Lebensministerium VI/2
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Verwertungsmöglichkeiten von Bildröhrenglas aus der Demontage von Elektroaltgeräten
Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Fernseher, Computermonitore) sind sowohl mengenmäßig als auch im Hinblick auf die enthaltenen gesundheits- und umweltrelevanten Stoffe von besonderem Interesse. > mehr + Downloads zu: Verwertungsmöglichkeiten von Bildröhrenglas aus der Demontage von Elektroaltgeräten
28.02.2008, Lebensministerium VI/3
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Kühlgeräte – Recycling
Studie bringt neue Erkenntnisse zum Thema FCKW-freie Kohlenwasserstoff – Geräte. > mehr + Downloads zu: Kühlgeräte – Recycling
16.09.2008, Lebensministerium VI/6
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Was gilt für KonsumentInnen?
– Kostenlose Abgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten bei Sammelstellen der Gemeinden, bei von Herstellern oder Sammel- und Verwertungssystemen eingerichteten Sammelstellen oder bei Kauf eines Neugerätes gleichwertiger Art beim größeren Handel. > mehr zu: Was gilt für KonsumentInnen?
09.12.2008, Lebensministerium VI/2
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Beschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen (RoHS)
Mit 1. Juli 2006 ist das Verbot des In-Verkehr-Bringens von Elektrogeräten, die den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 der Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II Nr. 121/2005) nicht entsprechen, in Kraft getreten. > mehr + Downloads zu: Beschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen (RoHS)
09.12.2008, Lebensministerium VI/2
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„Kühlschrankpickerl“
Auch Kühlgeräte fallen unter die Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung. Bis dato musste beim Kauf eines Kühlgerätes eine Entsorgungsplakette oder ein Gutschein, das so genannte „Kühlschrankpickerl“, mit erworben werden. Seit 13. August 2005 ist das nicht mehr nötig. > mehr zu: „Kühlschrankpickerl“
10.12.2008, Lebensministerium VI/6
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Lampenentsorgung unter den Bestimmungen der EAG-VO
Mit In-Kraft-Treten der Elektroaltgeräteverordnung hat sich auch im Bereich der Lampenentsorgung Einiges getan. Die Lampenverordnung aus dem Jahr 1992 wurde (weitgehend) aufgehoben, Lampen werden künftig als eigene Sammel- und Verwertungskategorie der Elektroaltgeräte angesehen. > mehr zu: Lampenentsorgung unter den Bestimmungen der EAG-VO
11.01.2010, Lebensministerium VI/2
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Was gilt für Hersteller oder Importeure und Händler?
- Will ein Hersteller oder Importeur seine Produkte in Verkehr bringen, so muss er sich zuvor registrieren (http://edm.gv.at).
09.12.2008, Lebensministerium VI/2
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Die EAG-VO im Europäischen Umfeld
Mit der Elektroaltgeräteverordnung setzt Österreich zwei EG-Richtlinien um: > mehr zu: Die EAG-VO im Europäischen Umfeld
09.12.2008, Lebensministerium VI/2
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Publikationsreihe „Verwertungsmöglichkeiten ausgewählter Fraktionen aus der Demontage von Elektroaltgeräten“
Durch die Richtlinie 2002/96/EG der Europäischen Union über Elektro- und Elektronikaltgeräte sollen die verstärkte Vermeidung, die generelle getrennte Erfassung sowie die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der elektrischen und elektronischen Altgeräte erreicht werden. > mehr + Downloads zu: Publikationsreihe „Verwertungsmöglichkeiten ausgewählter Fraktionen aus der Demontage von Elektroaltgeräten“
17.09.2007, Lebensministerium VI/3
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