Meldung betreffend innerbetriebliche Behandlung
gemäß § 8 Abfallnachweisverordnung 2003
Die Meldung über die innerbetriebliche Behandlung gefährlicher Abfälle, die sowohl die innerbetriebliche Beseitigung als auch die innerbetriebliche Verwertung umfasst, hat vierteljährlich an den Landeshauptmann zu erfolgen.
Zur Erfüllung dieser Meldepflicht kann das angeschlossene Formular verwendet werden.
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Erläuterungen (PDF 15,73 kB )
Meldung (Word-Formular zum Ausfüllen) (DOC 87,5 kB )
04.04.2005, Lebensministerium VI/2