Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002
BGBl. I Nr. 43/2004, ausgegeben am 30. April 2004
Mit Erkenntnis vom 9. Oktober 2003, G 41, 42/03-20, hat der Verfassungsgerichtshof ua. erkannt, dass § 45a Abs. 7 AWG 1990 teilweise verfassungswidrig war. Die beurteilte Bestimmung war wortgleich im § 76 Abs. 7 AWG 2002 enthalten.
Durch die Änderung des AWG 2002, die mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist, wurde eine Regelung normiert, die einerseits die Umsetzung der Planung der Bundesländer betreffend Beseitigungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle im Verordnungsweg ermöglicht und andererseits den Kritikpunkten des Verfassungsgerichtshofs Rechnung trägt.
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Änderung des AWG 2002 (BGBl. I Nr. 43/2004) (PDF 30,95 kB )
08.03.2005, Lebensministerium VI/2