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Foto: BMLFUW/UBA/Gröger

Absenkung der erlaubten Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub PM 10

Die Grenze der erlaubten Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub PM 10 soll schrittweise bis zum Jahr 2010 abgesenkt werden. Die Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe sind im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegt. Für Feinstaub PM 10 beträgt dieser Grenzwert 50 µ/m³ als Tagesmittelwert, wobei bis Ende 2004 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr

zulässig sind, sowie 40 µ/m³ als Jahresmittelwert. Die Anzahl der zulässigen PM10-Überschreitungstage werden zum Schutz der menschlichen Gesundheit bis zum Jahr 2010 stufenweise abgesenkt

Im Detail sieht es so aus, dass in den Jahren 2002 bis 2004 die zulässige Überschreitung des PM10-Grenzwertes bei 35 Tagen lag. Für das Jahr 2005 ist diese Überschreitungsgrenze bereits auf 30 Tage abgesenkt worden.
Für das Jahr 2010 ist eine weitere Reduzierung, nämlich auf 25 Tage, vorgesehen.

Der Jahresmittelwert bleibt bei 40 µ/m³ und der Tagesmittelwert bei 50 µ/m³ bestehen.

18.04.2005, Lebensministerium V/2