Abfallverzeichnisverordnung
Die Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003, geändert durch BGBl. II Nr. 89/2005) ist mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten. Mit der Abfallverzeichnisverordnung wird ein einheitliches Verzeichnis für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle normiert.
Anwendung der Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung
Bis zum 31. Dezember 2008 ist für Aufzeichnungen, Meldungen, Begleitscheine, Ausstufungen, Genehmigungen etc. die Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung anzuwenden. Als Abfallverzeichnis gilt die ÖNORM S 2100 “Abfallkatalog”, ausgegeben am 1. September 1997, unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gemäß Anlage 5.
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Abfallverzeichnisverordnung (PDF 466,08 kB )
11.09.2007, Lebensministerium VI/2