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Bild in einem Popup öffnen:Siebtrommel - Abtrennung heizwertreiche Fraktion
Foto: M. Loidl (BMLFUW)

Studie: „Heizwertreiche Abfallfraktionen aus der mechanischen Abfallbehandlung (MA) und der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung (MBA)“

Das Ziel der von der Umweltbundesamt GmbH und dem Lebensministerium beauftragten Studie war die Erarbeitung einer Methodik zur reproduzierbaren und repräsentativen Probenahme und -aufbereitung von heizwertreichen Abfallfraktionen aus der MA und MBA sowie die Charakterisierung verschiedener heizwertreicher Abfallfraktionen.

In einem ersten Schritt wurde auf Basis der vom CEN/TC 292 erarbeiteten Norm prEN 14899 im Entwurf sowie der zugehörigen Technischen Berichte ein Modell zur Berechnung der Probenahmemengen und Anzahl der Proben für die ausgewählten Leitparameter Brennwert, Glühverlust und die Gesamtgehalte an Cadmium, Kupfer und Chlor erarbeitet. Darauf aufbauend wurden in einem zweiten Schritt spezifische Probenahmepläne für heizwertreiche Abfallfraktionen aus den MBA-Anlagen in Oberpullendorf, Kufstein und Zell am See sowie aus der Splittinganlage Wien erstellt und diese Fraktionen anschließend beprobt und untersucht.
Im Rahmen der Studie wurde erstmals ein Vergleich von errechneten und ermittelten Vertrauensintervallen für Bestimmungsmittelwerte in großem Umfang durchgeführt. Im Zuge eines ergänzenden großtechnischen Verbrennungsversuches an der MVA Spittelau konnten die Bestimmungsmittelwerte für die heizwertreiche Fraktion aus der Spittinganlage Wien mit den Werten der Massenbilanz aus der Verbrennungsanlage verglichen werden und damit eine Evaluierung der Probenahmemethodik erfolgen. Für die Planung von grundlegenden Charakterisierungen der heizwertreichen Fraktionen aus der MA oder MBA stehen nun für die genannten Leitparameter belastbare Vergleichsdaten für unterschiedliche heizwertreiche Fraktionen zur Verfügung.
Neben dem Endbericht zur Studie steht auch der Endbericht zum ergänzenden Verbrennungsversuch als Download zur Verfügung.

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13.07.2005, Lebensministerium VI/3