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Was gilt für KonsumentInnen?

– Kostenlose Abgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten bei Sammelstellen der Gemeinden, bei von Herstellern oder Sammel- und Verwertungssystemen eingerichteten Sammelstellen oder bei Kauf eines Neugerätes gleichwertiger Art beim größeren Handel.

Bei der Übernahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten dürfen keine Gebühren für die Entsorgung eingehoben werden (sofern dem Elektro- oder Elektronik-Altgerät kein anderer Abfall hinzugefügt wurde). Das gilt auch bei der Lieferung in die Wohnung der Konsumenten! (Siehe kostenlose Rücknahmepflicht des Handels)

– Nutzen der bestehenden und bekannten Sammelstrukturen zur Abgabe der ausgedienten Geräte (zB Mistplätze, Altstoffsammelhöfe).

– Entlastung der Umwelt und Sicherung der Gesundheit von Mensch und Tier durch umweltfreundlichere Elektro- und Elektronikgeräte aufgrund des Verbots bestimmter Schadstoffe bei der Produktion und durch die prioritäre Wiederverwendung bzw. die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der Altgeräte.


Welche Geräte kann man kostenfrei zurückgeben?

1. Haushaltsgroßgeräte
wie Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herde, Backöfen u.ä.

2. Haushaltskleingeräte
wie Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschinen, Haartrockner u.ä.

3. IT- und Telekommunikationsgeräte
wie PCs und Zubehör, Minicomputer, Drucker, Laptops, Telefone u.ä.

4. Geräte der Unterhaltungselektronik
wie Radiogeräte, Fernsehgeräte, Videokameras, Videorekorder; Hi-Fi-Anlagen, u.ä.

5. Beleuchtungskörper
wie Leuchtstofflampen, Energiesparlampen u.ä.

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
wie Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Schweiß- und Lötwerkzeuge
Rasenmäher u.ä.

7. Spielzeug und Sport- und Freizeitgeräte
wie elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen; Videospielkonsolen u.ä.

8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
wie Geräte für Strahlentherapie, Dialysegeräte, div. Laborgeräte, u.ä

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
wie Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, u.ä.

10. Automatische Ausgabegeräte
wie Getränkeautomaten, Geldautomaten u.ä.

09.12.2008, Lebensministerium VI/2