Die EAG-VO im Europäischen Umfeld
Mit der Elektroaltgeräteverordnung setzt Österreich zwei EG-Richtlinien um:
- Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, ABl. Nr. L 37 vom 13.02.2003 S. 24
Gefordert ist die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Rückgewinnung und Wiederverwendung bzw. Recycling. Soweit möglich soll der Wiederverwendung des gesamten Geräts Vorrang gegeben werden.
Bis zum 31. Dezember 2006 müssen die Mitgliedstaaten bei einer getrennten Sammlung eine Mindestmasse von 4 kg pro Einwohner und Jahr sicherstellen.
- Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ABl. Nr. L 37 vom 13.02.2003 S. 19
Ab 1. Juli 2006 dürfen Hersteller keine elektrischen und elektronischen Geräte mehr in Verkehr bringen, die die gefährlichen Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) enthalten. Ausnahmen gibt es für Anwendungen, bei denen derzeit noch keine Alternativen bestehen.
Mehr Informationen finden Sie unter http://europa.eu.int/comm/environment/waste/weee_index.htm
09.12.2008, Lebensministerium VI/2