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Ausweisung von Behandlungsgebühren durch den Hersteller

Die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für private Haushalte dürfen gegenüber dem Letztverbraucher beim Verkauf eines neuen Elektro- und Elektronikgeräts nicht getrennt ausgewiesen werden.

Die Ausnahme von diesem Verbot für die Kosten der Entsorgung von historischen Altgeräten ist mit dem 13. Februar 2011 weitgehend ausgelaufen. Nur für Großgeräte darf noch eine Ausweisung bis zum 13. Februar 2013 erfolgen.

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04.02.2011, Lebensministerium VI/2