Kostenlose Rücknahmepflicht des Handels von Elektroaltgeräten
Händler sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos entgegenzunehmen, wenn der Konsument ein neues, gleichwertiges Gerät kauft.
Dies gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei Lieferung an die Wohnadresse des Konsumenten, insbesondere bei Großgeräten wie Waschmaschinen, Kühlgeräten etc.
Wenn beispielsweise die Wohnung des Konsumenten Erfüllungsort ist, muss der Händler auf Wunsch des Kunden dort das Altgerät ohne Zusatzkosten zurücknehmen!
Auch Transportkosten für die zurückgenommenen Geräte dürfen nicht zusätzlich verrechnet werden.
Eine Ausnahme von dieser 1:1-Rücknahmepflicht besteht nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von weniger als 150 m², wenn der Kunde darüber rechtzeitig und in geeigneter Weise informiert wird.
30.03.2006, Lebensministerium VI/2
