Strahlenschutzpass-Gebührenverordnung
Durch die Strahlenschutzpass-Gebührenverordnung, BGBl. II Nr. 234/2006, die mit 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist, wird die Gebühr für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses mit 60 Euro festgesetzt.
Gemäß Strahlenschutzgesetz müssen "Externe Arbeitskräfte", das sind beruflich strahlenexponierte Personen, die in fremden Strahlenbereichen tätig werden, einen Strahlenschutzpass für die Aufzeichnung ihrer Dosis führen.
Die detaillierten Festlegungen über externe Arbeitskräfte und den Strahlenschutzpass sind in der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung getroffen.
Strahlenschutzpässe werden vom Zentralen Dosisregister beim BMLFUW über Antrag der Bewilligungsinhaber der externen Unternehmen ausgegeben.
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Strahlenschutzpass-Gebührenverordnung (PDF 19,48 kB )
29.06.2007, Lebensministerium V/7
